Präambel

Rheinwalt GmbH Textil- & Werbeartikelproduktion (im Folgenden ,,Rheinwalt“ genannt) bietet seinen Kunden kreative Komplettlösungen im Bereich des Marketings an. Hierzu gehört insbesondere die Entwicklung, Gestaltung und Beschaffung von Werbemitteln. Unsere AGB gelten ausschließlich gegenüber Kaufleuten.
Diese Bestimmungen regeln abschließend die Rechtsbeziehungen zwischen Rheinwalt und deren Kunden. Der Kunde erkennt diese Bestimmungen auch für zukünftige Geschäfte mit Rheinwalt als verbindlich an. Von diesen Regelungen abweichende Bestimmungen des Kunden sind unbeachtlich; ihnen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Auch bestehen keine über diese Regelungen hinausgehenden Vereinbarungen. Solche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer wirksamen Einbeziehung der Schriftform.

1. Zustandekommen des Vertrags
Mit seiner Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot an uns ab, einen Vertrag mit uns zu schließen. Mit der Zusendung einer Auftragsbestätigung per E-Mail oder per Fax an den Kunden oder der Lieferung der bestellten Ware kann Rheinwalt dieses Angebot annehmen.
Benutzt der Kunde den auf unserer Website vorgehaltenen Ideenfinder, so stellt dieser lediglich eine Möglichkeit zur Vertragsanbahnung dar. Tritt der Kunde mit dem dort vorgehaltenen Kontaktformular mit Rheinwalt in Kontakt, wird Rheinwalt nach individueller Abstimmung mit dem Kunden ein Angebot erstellen, welches der Kunde annehmen kann.
Auf Wunsch des Kunden im Rahmen eines sich anbahnenden Vertragsverhältnisses erbrachte Vorleistungen (Konzeptionen, Entwürfe etc.) können dem Kunden unter Berücksichtigung des jeweiligen Zeitaufwandes in Rechnung gestellt werden, auch wenn es später nicht zum Abschluss eines Vertrages zwischen den Parteien kommt, soweit Rheinwalt dies nicht zu vertreten hat. Erstellt Rheinwalt für den Kunden Vorleistungen der genannten Art, so sind die hieraus folgenden Arbeitsergebnisse vor der weiteren Vertragsdurchführung vom Kunden nach Prüfung freizugeben. Die Prüffrist beträgt zwei Wochen ab Zugang der Arbeitsergebnisse beim Kunden. Nach Ablauf der Prüffrist gilt die Freigabe als erklärt.
Von Rheinwalt gemachte Preisangaben verstehen sich ohne die gesetzliche Mehrwertsteuer in der jeweils aktuellen Höhe. Versand- und Verpackungskosten sind nicht berücksichtigt.
Eine ausbleibende Lieferung seitens des Exporteurs/Lieferanten, die Rheinwalt nicht zu vertreten hat, führt dazu, dass Rheinwalt selbst nicht liefern muss. Der Vertrag ist damit erloschen. Rheinwalt ist nicht schadenersatzpflichtig, sofern Rheinwalt selbst nicht beliefert wird. Rheinwalt verpflichtet sich, den Vertragspartner unverzüglich zu informieren und eventuelle Anzahlungen des Vertragspartners unverzüglich zu erstatten.

2. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen unser Eigentum.
Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware hat uns der Kunde unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten; dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art.
Unabhängig davon hat der Kunde bereits im Vorhinein die Dritten auf die an der Ware bestehenden Rechte hinzuweisen. Der Kunde hat unsere Kosten einer Intervention zu tragen, soweit der Dritte nicht in der Lage ist, diese zu erstatten.
Der Kunde tritt er uns für den Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware schon jetzt bis zur Erfüllung aller unserer Ansprüche die ihm aus den genannten Geschäften entstehenden Forderungen gegen seine Kunden zur Sicherheit ab. Bei einer Verarbeitung der Vorbehaltsware, ihrer Umbildung oder ihre Verbindung mit einer anderen Sache erwerben wir unmittelbar Eigentum an der hergestellten Sache. Dies gilt als Vorbehaltsware. Übersteigt der Wert der Sicherung unsere Ansprüche gegen den Besteller um mehr als 20 %, so haben wir auf Verlangen des Bestellers und nach unserer Wahl uns zustehende Sicherheiten in entsprechendem Umfang freizugeben.

3. Preise, Versandkosten und Zahlungsbedingungen
Da es sich im Regelfall bei Angeboten um Sonderware handelt, die ausschließlich für Kunden produziert wurde, erwartet Rheinwalt eine Anzahlung von 50 % des gesamten Rechnungsbetrages, fällig nach Musterfreigabe, Rest nach erfolgter Lieferung, es sei denn, eine andere Zahlungsmodalität ist zwischen den Parteien schriftlich vereinbart worden. Größeren Auftragsvolumina werden durch ein unwiderrufliches und übertragbares Akkreditiv (L/C) abgesichert. Kunden außerhalb Deutschlands zahlen 100 % des Bestellwertes bei Auftragsbestätigung.
Weist der Vertrag abgrenzbare Teilleistungen wie beispielsweise, aber nicht ausschließlich, die Erstellung von Konzepten o.ä. auf, so sind nach deren jeweiliger Erbringung Teilzahlungen auf das Gesamtentgelt gemäß dem Anteil der Teilleistung an der Gesamtleistung fällig. Rheinwalt ist berechtigt, diese unbeschadet auch dann zu fordern, soweit hierdurch der prozentuale Anteil von 50 % der zu erwartenden Gesamtsumme überschritten werden sollte.
Zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs ist der von dem Kunden zu zahlende (Rest-) Betrag zur sofortigen Zahlung und ohne Abzug fällig. Der Kund kommt spätestens 30 Tage hiernach in Zahlungsverzug. Den entstehenden Verzugsschaden hat der Kunde Rheinwalt nebst 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (Verzugszins) zu ersetzen.
Wir geben lediglich den Nettopreis an.

4. Gewährleistung
Rheinwalt erfüllt die ihr obliegenden vertraglichen Verpflichtungen mit aller gebotenen Sorgfalt und im Interesse des Kunden. Die Parteien sind sich bewusst, dass es aus produktionstechnischen Gründen zu geringfügigen Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 10 % kommen kann. Auch darüber hinaus bleibt eine lediglich geringfügige Minderung der Brauchbarkeit außer Betracht und berechtigt den Kunden nicht zur Geltendmachung etwaiger Gewährleistungsrechte.
Rheinwalt gewährleistet, dass die von ihr bereitgestellten Produkte und Leistungen bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit haben oder – soweit eine Vereinbarung über die Beschaffenheit nicht getroffen wurde – sich die Produkte und Leistungen für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignen bzw. sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignen und einer Beschaffenheit aufweisen, die bei Sachen der gleichen Art üblich sind und die der Kunde nach der Art der Sache erwarten kann. Eine darüber hinausgehende Gewährleistung wird nicht übernommen. Ebenfalls gewährt Rheinwalt keine Garantie gleich welcher Art.
Im Falle eines von Rheinwalt zu vertretenden Mangels steht es Rheinwalt frei nach ihrer Wahl den Mangel auf eigene Kosten zu beseitigen (Nachbesserung) oder im Austausch gegen die mangelhafte Ware eine Ersatzlieferung vorzunehmen. Schlägt die Mängelbeseitigung zweimalig fehl, so kann der Kunde nach seiner Wahl vom Vertrage zurücktreten oder Minderung des Kaufpreises verlangen.
Die im Zuge der Nachbesserung entstehenden Kosten, insbesondere Wege- und Transportkosten, trägt Rheinwalt nur dann, wenn der Kunde die an ihn ausgelieferten Produkte nicht an einen anderen Ort verbracht hat als an den Ort, an den erstmalig die Produkte verschickt worden sind. Die Kosten einer Ersatzlieferung trägt Rheinwalt. Die Ersatzlieferung erfolgt vorbehaltlich einer anderweitigen Abrede zwischen den Parteien grundsätzlich an den Ort, an den erstmalig die Produkte verschickt worden sind.
Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr mit Ablieferung der jeweils (vertrags-) gegenständlichen Produkte an den Kunden.
Geringfügige Abweichungen und Änderungen hinsichtlich Gestaltung, Größe, Farbe und Material bleiben vorbehalten und berechtigen nicht zu einer Beanstandung.
Fehlerhafte Artikel sind uns auf Verlangen zuzusenden. Nicht mit uns vereinbarte Rücksendungen werden von uns nicht angenommen.
Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach der Ablieferung durch den Verkäufer zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, dem Verkäufer unverzüglich Anzeige zu machen. Unterlässt der Käufer die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
Lieferfristen werden nicht vereinbart.

5. Datenschutz
Bei Anbahnung, Abschluss, Abwicklung und Rückabwicklung eines Kaufvertrages werden von uns Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erhoben, gespeichert und verarbeitet.
Beim Besuch unseres Internetangebots werden die vom Kunden genutzten PC verwendete IP-Adresse, Datum und Uhrzeit, der Browsertyp und das Betriebssystem des PC´s sowie die vom Kunde betrachteten Seiten protokolliert. Rückschlüsse auf personenbezogene Daten sind uns damit jedoch nicht möglich und auch nicht beabsichtigt.
Die personenbezogenen Daten, die uns der Kunde z. B. bei einer Bestellung oder per E-Mail mitteilen (z. B. Ihr Name und Ihre Kontaktdaten), werden nur zur Korrespondenz mit dem Kunden und nur für den Zweck verarbeitet, zu dem der Kunde uns die Daten zur Verfügung gestellt hat. Wir geben die Daten nur an das mit der Lieferung beauftragte Versandunternehmen weiter, soweit dies zur Lieferung der Waren notwendig ist. Zur Abwicklung von Zahlungen geben wir die Zahlungsdaten an das mit der Zahlung beauftragte Kreditinstitut weiter.
Wir versichern, dass wir die personenbezogenen Daten des Kunden im Übrigen nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, dass wir dazu gesetzlich verpflichtet wären oder der Kunde vorher ausdrücklich eingewilligt hat. Soweit wir zur Durchführung und Abwicklung von Verarbeitungsprozessen Dienstleistungen Dritter in Anspruch nehmen, werden die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes eingehalten.

7. Dauer der Speicherung
Personenbezogene Daten, die uns über unsere Website mitgeteilt worden sind, werden nur so lange gespeichert, bis der Zweck erfüllt ist, zu dem sie uns anvertraut wurden. Soweit handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen zu beachten sind, kann die Dauer der Speicherung bestimmter Daten bis zu 10 Jahre betragen.

8. Rechte des Kunden
Sollten der Kunde mit der Speicherung seiner personenbezogenen Daten nicht mehr einverstanden oder diese unrichtig geworden sein, werden wir auf eine entsprechende Weisung hin im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Löschung, Korrektur oder Sperrung der Daten veranlassen. Auf Wunsch erhält der Kunde unentgeltlich Auskunft über alle personenbezogenen Daten, die wir über ihn gespeichert haben. Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der personenbezogenen Daten, für Auskünfte, Berichtigung, Sperrung oder Löschung von Daten wenden Sie sich bitte an:

Rheinwalt GmbH
Textil- & Werbeartikelproduktion
Grubenhof 5
67433 Neustadt an der Weinstraße
Deutschland
Telefon: 06321 | 39009-0
Telefax: 06321 | 39009-25
E-Mail: info@rheinwalt.eu

9. Urheberrecht
Von Rheinwalt im Rahmen eines – sich ggf. auch lediglich anbahnenden – Vertragsverhältnisses erbrachte Leistungen wie beispielsweise (die Erstellung von Konzeptionen, Konzepten, Entwürfen etc. liegen im Hinblick auf sich an diesen Vorleistungen manifestierende (gewerbliche Schutz-) Rechte wie Urheber-/ Geschmacksmuster-/ Markenrechte u.a. ausschließlich bei Rheinwalt. Nutzungs- und/oder Verwertungsrechte gleich welcher Art werden dem Kunden vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung nicht eingeräumt. Dies gilt auch dann, soweit die Arbeitsergebnisse unter Mithilfe und auf Vorgaben des Kunden entstanden sind. Der Kunde ist in solchen Fällen gegebenenfalls als Miturheber anzusehen, verzichtet gegenüber Rheinwalt jedoch unwiderruflich auf die Geltendmachung von Nutzungs-, Verwertungs- und/oder sonstigen nach Urhebergesetz in Frage kommenden Rechten.

10. Links auf andere Internetseiten
Soweit wir von unserem Internetangebot auf die Webseiten Dritter verweisen oder verlinken, können wir keine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit bzw. Vollständigkeit der Inhalte und die Datensicherheit dieser Websites übernehmen. Da wir keinen Einfluss auf die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen durch Dritte haben, sollten Sie die jeweils angebotenen Datenschutzerklärungen gesondert prüfen.

11. Haftung für Schäden
Rheinwalt haftet für beim Kunden eingetretene Schäden nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Jedwede Haftung ist dabei auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Insbesondere kann keine Haftung für nicht den eigentlichen Vertragszweck darstellende Umstände übernommen werden. Ebenfalls haftet Rheinwalt nicht bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten und/oder sich aus dem Vertrag ergebender nicht wesentlicher Nebenpflichten.
Rheinwalt übernimmt im Rahmen der Vertragsabwicklung keine Haftung, dass die Ausführung des Kundenauftrages nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt, insbesondere dass hierbei keine Rechte Dritter verletzt oder wettbewerbsrechtliche Vorschriften tangiert werden. Es obliegt dem Kunden in eigenem Interesse im Vorfeld zu prüfen und sicherzustellen, dass die bei Rheinwalt in Auftrag gegebenen Leistungen und Produkte rechtlich unbedenklich sind. Der Kunde stellt Rheinwalt hierbei von diesbezüglicher Inanspruchnahme in vollem Umgang frei.
Bei Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertretern haftet Rheinwalt nicht für auf lediglich leichte Fahrlässigkeit zurückzuführende Schäden.
Jedwede Haftung besteht zudem ausschließlich im Verhältnis zu dem Kunden als Vertragspartner. An dem zwischen Rheinwalt und dem Kunden geschlossenen Vertrag nicht beteiligte Dritte sind in keinem Fall anspruchsberechtigt.
Die Verjährungsfrist für gegen Rheinwalt gerichtete Ansprüche, die nicht auf einem Rheinwalt zurechenbaren vorsätzlichen Verhalten beruhen, beträgt ein Jahr.
12. Anwendbares Recht
Auf das gesamte Vertragsverhältnis findet vorbehaltlich anderweitiger individueller Vereinbarungen deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
13. Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand ist das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.
14. Form von Erklärungen
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde gegenüber uns oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.